Anreise mit dem Hund
Liebe Hundebesitzer
Wenn man als Eigentümer eines Chalets dazu ja sagt, dass ein Haustier mitgebracht werden darf, beruht das in hohem Maße auf dem Vertrauen in Sie als Haustierhalter. Wir möchten Sie bitten, Rücksicht auf das Chalet zu nehmen, wenn Sie Haustiere mitbringen und diese daher nicht auf die Möbel, Betten und an den Türen hochspringen, zu lassen etc. Wenn Ihr Haustier Schäden am Haus oder an den Möbeln verursacht, werden Sie dafür verantwortlich gemacht.
Daher möchten wir Sie höflichst bitten, die folgenden Regeln während Ihres Aufenthaltes in unseren Unterkünften einzuhalten:
- Haben Sie stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner.
- Lassen Sie Ihren Hund im Chalet nicht unbeaufsichtigt.
- Wir setzen voraus, dass Sie sicher im Umgang mit Ihrem Hund sind.
- Leinen Sie Ihren Hund außerhalb der Räumlichkeiten immer an.
- Die Nachbarschaft darf durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden.
- Hunde auf Sitzmöbeln jeglicher Art sind nicht gestattet.
- Hunde dürfen nicht mit in die Schlafräumlichkeiten und somit auch nicht in die Betten
- Grobe Verschmutzungen in Verbindung mit dem Hund ( beispielsweise Fellhaare, Futterreste … ) sind vor Abreise durch den Mieter zu entfernen. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich die Firma vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Rechnung bemisst sich am Grad der Verschmutzung.
- Futterplätze ausschließlich auf gefliestem Boden einrichten ( nicht auf Teppichen, Laminat oder ähnlichem )
- Die „Hinterlassenschaften“ des Hundes im Außenbereich der Unterkunft sind umgehend aufzunehmen und in einem gut verschlossenen Kot Beutel über den Müllbehälter im Außenbereich zu entsorgen.
- Herrichtung eines geeigneten und mit einer mitgebrachten Decke unterlegten Schlafplatzes für Ihren Hund.
- Das in der Unterkunft befindliche Inventar wie z.B. Decken, Kissen, Töpfe usw. darf nicht für den Hund zweckentfremdet werden.
- Die Vermietung an Hundehalter setzt eine gültige Hundehaftpflichtversicherung voraus. Diese ist auf Verlangen unserer Firma im Original vorzulegen.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang.
- Etwaige Beschädigungen, die durch den Hund verursacht wurden, sind uns umgehend mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ines & Jens-Uwe Schültke